Quarantäne

Corona Aktuell – Rechtliche Aspekte


 

 

 

1. Quarantäne dient dem Schutz Dritter. Angeordnete Quarantäne ist hierbei unbedingt einzuhalten. Die §§ 73 bis 76 IfSG regeln etwaige Sanktionen bei Verstößen hiergegen. Es droht u.U. eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren, vgl. § 74 IfSG.

2. Quarantäne wird überprüft, etwa durch Kontrollanrufe etc.

3. Was beinhaltet Quarantäne? Die Betroffenen müssen zuhause bleiben. Kontakt zu Mitbewohnern ist so gut es geht zu vermeiden. Sie müssen

  • zweimal täglich Fieber messen 
  • Tagebuch führen (Fieberverlauf, Kontakte mit Dritten) 


4. Einkaufen müssen Familienangehörige (die nicht unter Quarantäne stehen), Freunde, Nachbarn oder Dritte

5. Rückkehrer aus Risikogebieten sollten sich nach Empfehlung des Gesundheitsministeriums selbst in Quarantäne begeben. „Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause", so Minister Jens Spahn.  Wer in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet war, sollte auch unabhängig von Symptomen möglichst nicht unter Leute gehen. Prüfen Sie über

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html  

ob es sich um ein Risikogebiet handelt.