Vielen Dank für Ihr Interesse!
Ein deutsches Sprichwort sagt:
Es gibt gute Gründe, warum unsere Hilfe Ihnen von Vorteil ist:
Wir sind kompetent, verfügen über mehrjährige Berufserfahrung und bilden uns alljährlich fort.
Wir sind für Sie persönlich da; Ihre Fragen werden ausschließlich von Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt beantwortet.
Wir sind mit unseren Standorten in Lichtenau und Rheinau vor Ort bzw. in Ihrer Nähe.
Wie sind eine hauptsächlich zivilrechtlich und sozialrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Hierbei liegen unsere Schwerpunkte im:
1 als Fachanwalt: RA Klemens Zimmer
2 schwerpunktmäßig: Rechtsanwalt Klemens Zimmer
3 schwerpunktmäßig: Rechtsanwältin Brigitte Zimmer
Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 aufgrund verfassungsgerichtlicher Vorgaben ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Auf die Bebauung kommt es hingegen nicht an.
Jeder Grundstückseigentümer ist zur Abgabe einer Feststellungserklärung bis längstens 31.10.2022 verpflichtet. Diese Feststellungserklärung ist unbedingt elektronisch abzugeben.
Wir helfen Ihnen dabei.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Formulare und Anträge auf unserer Service Seite zusammen gestellt und verlinkt. So finden Sie schneller was wichtig ist aus vertrauenswürdigen Quellen.