Hauptsacheverfahren oder einstweilige Anordnung beim Streit um die Ehewohnung


In Fällen von Wohnungszuweisung können sowohl ein Hauptsacheverfahren als auch eine einstweilige Anordnung durchgeführt werden. Dies hängt meist von der Dringlichkeit und den besonderen Umständen des jeweiligen Falles ab. Beide Verfahren können sogar nebeneinander geführt werden.

 

1.

In einem Hauptsacheverfahren erfolgt eine gründliche Prüfung des Sachverhalts. In der Regel werden in einem solchen Verfahren Zeugen benannt, geladen und angehört. Schriftliche Dokumente werden eingesehen und ggf. ein Sachverständiger angehört. Es wird dann am Ende des Verfahrens eine gerichtliche Entscheidung darüber getroffen, welcher Partei während der Trennung oder nach rechtskräftiger Ehescheidung die gemeinsame Wohnung zugesprochen wird. Das Hauptsacheverfahren ist in der Regel zeitaufwendiger, da hier oft umfangreiche Sachverhalte geklärt werden müssen.

 

2.

Eine einstweilige Anordnung im Familienrecht ist ein vorläufiger richterlicher Beschluss und dient ausschließlich, eine rasche und vorläufige Entscheidung zu treffen. Es gibt verschiedene Verfahrensbesonderheiten bei diesen Anordnungen:

 

**Schnelligkeit**
Einstweilige Anordnungen im Familienrecht sind Schnellverfahren. Dies bedeutet, dass sie in Fällen von Dringlichkeit erlassen werden können. Die Länge des Verfahrens kann von einigen Tagen bis zu einigen Wochen variieren.

 

**Keine mündliche Verhandlung**
In der Regel wird eine einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ausgesprochen.

 

**Beschränkter Umfang**
Die einstweilige Anordnung richtet sich nur auf vorläufige Maßnahmen. Sie hat keinen Einfluss auf die endgültige Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren.

 

**Vorläufiger Charakter**
Eine einstweilige Anordnung regelt die Verhältnisse für eine vorläufige Zeit. Sobald das Hauptverfahren entschieden ist, tritt die Anordnung außer Kraft.

 

Die einstweilige Anordnung ist ein Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes. Sie kann genutzt werden, wenn eine Entscheidung dringend erforderlich ist und das Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann. In Wohnungszuweisungssachen kann dies beispielsweise in Fällen von Gewalt oder kindeswohlgefährdenden Umständen sein.

 

3.

Nicht selten werden sowohl ein Hauptsacheverfahren und ein einstweiliges Anordnungsverfahren parallel nebeneinander geführt.

 

In jedem Fall sollte man rechtlichen Rat suchen, um die beste Entscheidung für die jeweilige Situation zu treffen.

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