Verfahrenskostenhilfe – auch VKH genannt


Verfahrenskostenhilfe ist eine Unterstützung im familienrechtlichen Verfahren von staatlicher Seite, um Personen mit geringem Einkommen den Zugang zu Gerichtsverfahren zu ermöglichen.

Die Verfahrenskostenhilfe lässt, sofern bewilligt, die Einzahlung von Gerichtskosten entbehrlich werden. Ebenso werden die Kosten des eigenen Rechtsanwalts erstattet. Gegebenenfalls werden auch weitere anfallende Verfahrenskosten, wie etwa Sachverständigenkosten, erstattet. Die genaue Höhe der Unterstützung hängt von den persönlichen und finanziellen Umständen des Antragstellers ab.

 

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe muss beim zuständigen Gericht gestellt werden. Regelmäßig muss der Antragsteller nachweisen, dass er die Kosten für das Verfahren nicht selbst tragen kann, die Sache Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Die Bewilligung kann ratenfrei oder unter Umständen auch ratenweise bewilligt werden.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verfahrenskostenhilfe in der Regel als Darlehen gewährt wird. Wenn sich die finanzielle Situation des Empfängers innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel 6 Jahre) verbessert, kann er aufgefordert werden, das Geld an den Staat zurückzuzahlen.

 

Das hierfür notwendige Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" finden Sie unter diesem Link, oder lässt einfach mit der Eingabe “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” googeln.

 

Ihr Fachanwalt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt helfen Ihnen bei der Antragstellung sehr gerne. Fragen Sie uns um entsprechende Unterstützung.

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