Scheidung – Das Scheidungsverfahren und die Scheidungsvoraussetzungen


Lassen Sie sich von uns aufklären, wie und wann Sie geschieden werden können.

 

Für die Eiligen unter uns:

  • Mindestens ein Jahr getrennt leben im Sinne von:
    Trennung von Bett und Tisch und insbesondere keine wechselseitigen Versorgungsleistungen.
    Ausnahme vom Trennungsjahr: Es liegt ein Härtefall vor.
  • Keine Aussicht auf Versöhnung
  • Mindestens ein Rechtsanwalt, der den/ die Antragsteller*in vertreten muss

1. Das Trennungsjahr

Für eine Ehescheidung gelten bestimmte Voraussetzungen.

Eine dieser Voraussetzungen ist das sogenannte Trennungsjahr. Das bedeutet, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr lang getrennt leben müssen, bevor sie einen Scheidungsantrag stellen können. In diesem Zeitraum soll den Partnern ermöglicht werden zu überdenken, ob eine Versöhnung noch möglich ist oder ob die Ehe endgültig gescheitert ist. Ein verfrühter Scheidungsantrag wird zur Antragsabweisung führen, es sei denn, das Gericht bearbeitet das Verfahren nicht mit der gebotenen Eile. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann auch früher eine Scheidung der Ehe beantragt werden; man spricht dann von einer Härtefallscheidung. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn eine unzumutbare Härte für einen der Partner vorliegt und eine Fortsetzung der Ehe nicht mehr zumutbar ist. Beispiele hierfür können schwere Krankheiten, seelische Belastungen oder andauernde Konflikte sein. Während des Trennungsjahres müssen die Ehegatten nicht zwangsläufig räumlich getrennt leben, sondern es reicht aus, dass sie eine sogenannte innere Trennung vollziehen. Das bedeutet, dass sie ihre Lebensgemeinschaft aufheben und getrennte Wege gehen, auch wenn sie noch unter einem Dach leben. In jedem Falle gilt: Trennung von Bett und Tisch und insbesondere keine wechselseitigen Versorgungsleistungen, wie etwa Einkaufen oder Kochen für den anderen Ehepartner bzw. ihm dessen Wäsche waschen. Es ist ratsam, eine räumliche Trennung zu vollziehen, da dies den Trennungswillen nach außen hin dokumentiert und eventuelle Streitigkeiten verringert. Bedenken Sie: Die Beweislast für den Trennungszeitpunkt trägt der Antragsteller. Im Trennungsjahr können auch weitere Punkte geklärt werden, wie etwa der Unterhalt für Ehepartner und Kind, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausrat, Wohnungszuweisung, notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung etc. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Familienrecht frühzeitig einzuschalten.

2. Keine Aussöhnungsmöglichkeit

Eine weitere Voraussetzung ist das Fehlen jeglicher Aussöhnungsmöglichkeit zwischen den Ehegatten. Dies bedeutet, dass eine Wiederherstellung des ehelichen Zusammenlebens für beide Partner ausgeschlossen sein muss. 

3. Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens

Das Scheidungsverfahren selbst kann je nach individuellen Umständen unterschiedlich lange dauern und mit verschiedenen Kosten verbunden sein. Daher ist es ratsam, die Unterstützung eines Fachanwalts in Anspruch zu nehmen, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

4. Relevante Dokumente für die Scheidung

Wichtige Dokumente sind die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der noch minderjährigen Kinder im Original.

5. Anwaltszwang

In Deutschland ist für eine Scheidung grundsätzlich die Unterstützung eines Anwalts erforderlich. Ein Anwalt darf aber nicht beide Ehepartner vertreten. Er ist Vertreter ausschließlich einer Partei. Die Partei, die den Scheidungsantrag nicht gestellt hat (Antragsgegner) muss sich jedoch nicht anwaltlich vertreten lassen. Er kann allerdings in diesem Falle weder eigenständige Anträge stellen noch am Ende der Scheidung einen Rechtsmittelverzicht erklären.

6. Kosten

Die Kosten für einen Anwalt variieren je nach Streitwert des Verfahrens. Neben den Anwaltskosten fallen auch Gebühren für das Gerichtsverfahren an; auch deren Höhe ist vom sog. Gegenstandswert abhängig.

7. Dauer

Die Dauer einer Scheidung kann je nach individueller Situation unterschiedlich sein. Es ist wichtig zu beachten, dass eine einvernehmliche Scheidung in der Regel schneller und kostengünstiger ist als ein streitiges Scheidungsverfahren. Wenn die Ehegatten sich einigen können und keine umstrittenen Fragen wie Unterhalt oder Sorgerecht der Kinder bestehen, kann das Verfahren beschleunigt werden.

 

Fazit: Abschließend bleibt festzuhalten, dass eine Scheidung ein komplexer Prozess ist, der emotional und finanziell belastend sein kann. Dennoch sollten Sie nicht entmutigt werden, sondern Ihre Entscheidung mit Bedacht treffen und sich mit professioneller Hilfe begleiten lassen. Wir stehen Ihnen weiterhin zur Seite und werden in zukünftigen Posts weitere relevante Informationen und Tipps rund um das Thema Scheidung liefern. Bleiben Sie dran und erfahren Sie, wie Sie diesen schwierigen Abschnitt in Ihrem Leben bewältigen können.

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