MANDAT


Die Mandatierung eines Rechtsanwalts ist nichts anderes als ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsanwältin/ Ihrem Rechtsanwalt, wonach dieser beauftragt wird, für Sie das Mandat zu führen. Wie in jedem Vertragsverhältnis sind inzwischen viele Punkte zu beachten.

 

Wir beziehen in unser Mandatsverhältnis ausschließlich unsere Allgemeinen Mandatsbedingungen ein.

» Hier zu den „Allgemeinen Mandatsbedingungen“

 

Im Rahmen unserer Mandatierung sind zu Beginn zahlreiche Formalien zu erfüllen. So sind zu unterzeichnen eine Vollmacht, ein Formular zur Mandatserteilung, eine Einverständniserklärung zur Nutzung des eMail-Verkehrs, eine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung soweit dies die Führung des Mandats erforderlich macht und eine Datenschutzerklärung.

 

Gute Leistung sollte Ihnen etwas wert sein. 

» Hier einige Informationen zur Höhe der anfallenden Rechtsanwaltskosten