TRANSPARENTE ANWALTSKOSTEN

Wir handeln nur nach Absprache



Anwaltskosten

Über die anfallenden Anwaltskosten und über die Kostenrisiken werden wir mit Ihnen immer vorher sprechen. Grundsätzlich gilt: Keine gebührenauslösende Maßnahme ohne vorher über die Kosten gesprochen zu haben.

 

 

2 Tipps vorab: 

  • Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rufen Sie bitte vorab in der Leistungsabteilung Ihrer Versicherung (nicht Versicherungsvertreter) an und bitten um Deckungszusage. Häufig übernehmen die Rechtsschutzversicherer die Kosten der Erstberatung.
  • Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und mittellos sein, beantragen Sie bitte vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt bei Ihrem Amtsgericht Beratungshilfe. Einkommens- und Vermögensnachweise sind im Rahmen des Antrags auf Beratungshilfe dem Amtsgericht vorzulegen.

 

Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung können bis zu 190, 00 € zzgl. 19 % USt. betragen. Hierüber werden wir mit Ihnen zu Beginn des Mandats eine Honorarvereinbarung treffen.

 

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 

Die über den Erstrat hinausgehende weitere anwaltliche Tätigkeit wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Vergütung richtet sich nach der anwaltlichen Tätigkeit einerseits und dem Gegenstandswert andererseits. Wir werden in jedem Fall  vorab mit Ihnen hierüber sprechen. 

Ein Berechnungsprogramm finden Sie im » Prozesskostenrechner der PENTOS AG

Kontakt:


Standort Lichtenau

Tel: 07227-990700

 

Standort Rheinau-Freistett

Tel: 07844-918851

   

Schreiben Sie uns eine E-Mail.

info(ät)rechtsanwaelte-zimmer.de