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Das ändert sich zum 1.1.2020


Nachfolgend eine Zusammenstellung von relevanten Änderungen. Diese Zusammenstellung ist nicht abschließend.

 

 

 

Mehr Seitenabstand zu Fußgänger und Radfahrer


Mehr Seitenabstand zu Radfahrer oder Fußgänger; innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 

 

 

Parken auf Radwegen, Gehwegen und in 2. Reihe


bis zu 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt.

 

 

Geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung


Beitrag auf 2,4 Prozent abgesenkt. Die Absenkung ist bis 31. Dezember 2022 befristet. 

 

 

Höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung


Der Zusatzbeitrag von 0,9 auf 1,1 Prozent angehoben. Aber: Die Kassen entscheiden je nach Kassenlage, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt. 

 

 

Der Mindestlohn steigt


Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2020 9,35 Euro brutto pro Stunde. Für Zeitarbeiter bleibt es bei 9,96 € (West)

 

 

Entscheidungen über Teilzeit auch per E-Mail möglich


Antrag über Teilzeit auch per eMail möglich.

 

 

Weiterbildung und Steuer


Weiterbildungen sind nunmehr steuerbefreit, wenn sie „die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers verbessern“.

 

 

Steuer für privat genutzte E-Dienstwagen


Für E- oder Hybridfahrzeuge ist geldwerten Vorteil von nur noch 0,5 Prozent zu versteuern, wenn diese bis 2030 angeschafft wurden. Kostet das Fahrzeug brutto weniger als 40.000 Euro, sind nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern.

 

 

Dienstfahrräder bleiben steuerfrei


verlängert bis 2030 

 

 

Höhere Verpflegungspauschalen


Diese Pauschalen steigen auf 28 und 14 Euro.

 

 

Mindestgehalt für Azubis


Mindestens 515 Euro pro Monat, ab 2021 mindestens 550 Euro, ab 2022 mindestens 585 Euro und 2023 mindestens 620 Euro. Erhöhung im zweiten Ausbildungsjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent.

 

 

Haftung für Subunternehmer, die Paketboten stellen


Unternehmen haften für Subunternehmer, dass dieser Sozialabgaben abführt. Ausnahmen: Speditionsunternehmen und sonstige Unternehmen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (von Krankenkassen oder BG ausgestellt) vorweisen können. 

 

 

Zuschüsse für Sanierungen


Energetisch Sanierung:  Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen e über drei Jahre verteilt. Voraussetzung: Eine mehr als zehn Jahre alte Immobilie selbst genutzt.

 

 

Modernisierung der Heizung


Immobilienbesitzer, die in den kommenden Jahren Öl- und Gasheizungen austauschen zugunsten klimafreundlicher Heizquellen erhalten eine Austauschprämie in Höhe von 40%. 

 

 

Kinderfreibetrag


Der Kinderfreibetrag steigt auf 2.586€ bzw 5.172€

 

 

Unterhalt steigt


Anpassung der Düssledorfer Tabelle.

 

 

Betriebsrenten


Freibetrag für Krankenkassenbeiträge in Höhe von 159,25€.

Bislang: 155,75 Euro

 

 

Hartz-IV-Sätze steigen


Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten 432; bei Bedarfsgemeinschaft 389 Euro. Der Regelsatz für Kinder beträgt nunmehr 250 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren 308 €, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 328 €. 

 

 

Weitere Diesel-Fahrverbote


Eine Auflistung findet sich beim ADAC. 

 

 

Luftverkehrssteuer


Fliegen wird teurer – die Luftverkehrssteuer steigt ab dem 1.4.2020.

 

 

Wiederholungsrezept


Wer ein Arzneimittel regelmäßig benötigt, kann sich dieses dann bis zu 3 Mal innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum des Rezepts holen.